Erstattung von Behandlungskosten

Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen oder Erstattungsstellen ist oft nicht bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet.

Für eine Erstattung der Behandlungskosten kann keine Garantie übernommen werden.  Im Zweifelsfalle informieren Sie sich bitte vorab bei der Krankenkasse über eine Kostenübernahme. Patienten mit einer Zusatzversicherung oder einer Privatversicherung erhalten in der Regel Anteile oder Großteile der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet.